Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 18. Februar 2026 · Gültig ab: 18. Februar 2026
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Verhältnis zwischen custarazxcv, Kramgasse 56, 3011 Bern (nachfolgend «custarazxcv» oder «wir») und den Personen, die unsere juristischen Dienstleistungen in Anspruch nehmen (nachfolgend «Mandantin», «Mandant» oder «Sie»).
Mit der Aufnahme des Mandatsverhältnisses anerkennen Sie diese AGB. Es gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt der Mandatserteilung gültigen Bedingungen. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch custarazxcv.
Im Sinne dieser AGB gelten folgende Definitionen:
- «Leistung»: Juristische Dienstleistungen gemäß Ziff. 3
- «Mandat»: Die konkrete Vereinbarung zur Erbringung einer Leistung
- «Dokument»: Jede Schriftstück, Gutachten, Vertragsentwurf oder sonstige Ausarbeitung durch custarazxcv
- «Parteien»: custarazxcv und die Mandantin/der Mandant gemeinsam
2. Vertragsabschluss
Ein Mandat kommt zustande durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung durch die Mandantschaft und die entsprechende Annahme durch custarazxcv. Vor Aufnahme des Mandats kann eine kurze Erstbesprechung ohne Kostenfolge stattfinden, um die Eignung der Zusammenarbeit zu klären.
Die Inanspruchnahme unserer Leistungen setzt die Handlungsfähigkeit gemäß schweizerischem Recht voraus. Personen unter 18 Jahren bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten, sofern das Mandat nicht im Rahmen eines Verfahrens durch das Gericht angeordnet ist.
Eine geografische Einschränkung besteht für Mandate, die eine Erscheinung vor Schweizer Gerichten erfordern. Für rein beratende Leistungen kann in begründeten Fällen auch von anderen Standorten aus gearbeitet werden.
3. Leistungsbeschreibung
3.1 Sorgerechtsabklärung und Empfehlung
custarazxcv führt unabhängige Abklärungen zur Sorgerechtssituation durch, einschließlich Gesprächen mit den Beteiligten, Analyse der Sachlage sowie Erstellung einer schriftlichen Empfehlung. Die Empfehlung stützt sich auf das schweizerische Familienrecht und dient als Orientierungshilfe für Gerichte oder Elternteile. Sie stellt keine abschließende Rechtsentscheidung dar.
3.2 Vaterschafts- und Abstammungsverfahren
custarazxcv übernimmt die rechtliche Begleitung bei der freiwilligen Anerkennung oder gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft sowie bei Anfechtungsverfahren gemäß Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB). Die Leistung umfasst Einreichung aller erforderlichen Unterlagen und, sofern notwendig, Vertretung vor dem zuständigen Gericht.
3.3 Konkubinatsvertrag
custarazxcv erarbeitet rechtsgültige Konkubinatsverträge für unverheiratete Paare. Inhalt und Umfang des Vertrages werden gemeinsam mit den Auftraggebenden festgelegt. Der Vertrag entfaltet seine Wirkung nach beidseitiger Unterzeichnung.
4. Mitwirkungspflichten
Die Mandantschaft verpflichtet sich zur Mitwirkung im Rahmen des Mandats. Dazu gehören insbesondere:
- Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu den relevanten Sachverhalten
- Rechtzeitige Bereitstellung aller angeforderten Dokumente
- Erreichbarkeit für Rückfragen innerhalb angemessener Frist
- Unterrichtung über wesentliche Änderungen der Situation während des Mandats
custarazxcv haftet nicht für Nachteile, die aus unvollständigen oder unzutreffenden Angaben der Mandantschaft entstehen.
5. Honorar und Abrechnung
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Festpreis oder einem Stundenhonorar, das vor Mandatsannahme mitgeteilt wird. Aktuelle Pauschalpreise für Standardleistungen:
- Sorgerechtsabklärung und Empfehlung: CHF 1'200
- Vaterschafts- und Abstammungsverfahren: CHF 750
- Konkubinatsvertrag: CHF 420
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer. Nebenkosten (Gerichtsgebühren, Notariatskosten, externe Gutachterkosten) werden gesondert ausgewiesen und nach Aufwand verrechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Verzug können Verzugszinsen gemäß Art. 104 OR geltend gemacht werden. custarazxcv kann eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
6. Rücktritt und Mandatsbeendigung
Die Mandantschaft kann das Mandat jederzeit schriftlich kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig in Rechnung gestellt.
custarazxcv kann das Mandat aus wichtigem Grund niederlegen, insbesondere bei:
- Verletzung der Mitwirkungspflichten
- Nichtzahlung trotz Mahnung
- Interessenkonflikt, der nach Mandatsannahme bekannt wird
- Vertrauensverlust zwischen den Parteien
Im Fall der Mandatsniederlegung stellt custarazxcv alle Unterlagen zur Verfügung, die für eine allfällige Fortführung durch andere Beistände notwendig sind.
7. Geistiges Eigentum
Alle im Rahmen des Mandats erstellten Dokumente, Gutachten und Verträge verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von custarazxcv. Nach Begleichung der Rechnung erhält die Mandantschaft das uneingeschränkte Nutzungsrecht an den für sie erstellten Dokumenten.
Eine Weitergabe von custarazxcv-Dokumenten an Dritte außerhalb des unmittelbaren Mandatszwecks bedarf der schriftlichen Zustimmung.
8. Vertraulichkeit und Berufsgeheimnis
custarazxcv unterliegt dem Anwaltsgeheimnis gemäß Art. 13 BGFA. Alle mandatsbezogenen Informationen werden vertraulich behandelt und nicht ohne ausdrückliche Einwilligung der Mandantschaft an Dritte weitergegeben, soweit keine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht.
9. Haftungsbeschränkung
custarazxcv haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die juristische Beratung und Vertretung durch custarazxcv ersetzt keine verbindliche Gerichtsentscheidung. Das Ergebnis eines Verfahrens hängt von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs von custarazxcv liegen.
10. Streitbeilegung
Die Parteien verpflichten sich, Streitigkeiten zunächst im direkten Gespräch zu klären. Ist eine einvernehmliche Lösung nicht möglich, steht der Rechtsweg offen. Es gilt Schweizer Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Bern (Kanton Bern) vereinbart.
Die Schlichtungsstelle der Anwaltskammer des Kantons Bern steht für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Mandat zur Verfügung.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem ursprünglichen Zweck möglichst nahekommt.
12. Änderungen der AGB
custarazxcv behält sich vor, diese AGB anzupassen. Laufende Mandate sind von Änderungen nicht betroffen. Neue Mandate unterliegen den jeweils aktuell gültigen Bedingungen, die auf der Website abrufbar sind.
13. Kontakt
Für Fragen zu diesen AGB stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
custarazxcv
Kramgasse 56, 3011 Bern
E-Mail: [email protected]
Telefon: +41 31 749 63 28